Nachfolgend
sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung von Software der von
Scheven Datentechnik GmbH (=VSD, VSD GmbH) durch den Endverbraucher
(=Lizenznehmer) aufgeführt. Durch Unterzeichnung des Bestellscheins
oder Absenden der Bestellung über das Internet oder durch Eingabe der
Lizenzdaten erklären Sie sich mit diesen
Softwareüberlassungsbedingungen einverstanden. Deshalb lesen Sie den
nachfolgenden Text aufmerksam und genau durch. Wenn Sie mit den
Softwareüberlassungsbedingungen nicht einverstanden sind, so dürfen Sie
das Produkt nicht benutzen. Geben Sie in diesem Fall die ungeöffnete
Diskettenpackung und alle anderen Teile des erworbenen Produktes
(einschl. allen schriftlichen Materials, mitgelieferten Daten-,Bild-
oder Tonträger) zurück, entfernen Sie alle Aufzeichnungen von Ihren
Datenträgern und vernichten Sie alle hergestellten Kopien. Der
Erwerbspreis wird Ihnen voll zurückerstattet.
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1.1
Vertragsgegenstand ist die Software, die Beschreibung der Software
sowie sämtliche im Lieferumfang enthaltenen sonstigen Daten-, Bild- und
Tonträger im folgenden als Software benannt.
1.2
VSD macht Sie darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, daß sie in allen
Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet und somit Fehler
nicht ausgeschlossen werden können.
1.3
Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software die im Sinne der
Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich
brauchbar ist.
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Umfang der Benutzung
2.1
VSD gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht
ausschließliche und persönliche Recht ( im folgenden auch als "Lizenz"
bezeichnet ), die beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen
Computer ( d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU)), und nur
an einem Ort zu benutzen.
2.2 Die Software darf nicht abgeändert, übersetzt oder zurückentwickelt werden.
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Inhaberschaft an Rechten
3.1
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem
körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein
Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden.
VSD behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-,
Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software
vor.
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Vervielfältigung
4.1
Die Software und das zugehörige Schriftmaterial, Bild- Ton- und
sonstiges Datenträgermaterial sind urheberrechtlich geschützt. Sie
dürfen eine Reservekopie in maschinenlesbarer Form anfertigen, auf
dieser Kopie ist der Copyright-Vermerk der Fa. VSD GmbH bzw. der Firma
von Scheven Datentechnik GmbH anzubringen.
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Übertragung des Benutzungsrechtes
5.1
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger
schriftlicher Einwilligung von VSD und nur unter den Bedingungen dieses
Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermieten
oder der Verleih der Software ist ausdrücklich untersagt.
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Dauer des Vertrages
6.1
Der Vertrag läft auf unbestimmte Zeit oder ist bei Kauf von
Nutzungsrechten zeitlich gemäß dem Kaufvertrag eingeschränkt. Das Recht
des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne
Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei
Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet die
Originaldisketten wie alle Kopien der Software einschl. etwaiger
abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.
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Schadensersatz bei Vertragsverletzung
7.1
VSD macht darauf aufmerksam, daß Sie für alle Schäden aufgrund von
Urheberrechtsverletzungen haften, die VSD aus einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. Ferner gilt in jedem Fall
eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- EUR (zehntausend Euro) als
vereinbart.
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Änderungen, Softwarepflege, Updates
8.1
VSD ist nicht verpflichtet Aktualisierungen des Programms solchen
Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die keinen
Softwarepflegevertrag abgeschlossen, oder die Vertragsgebühr nicht
entrichtet haben. Bei zeitlich begrenzten Nutzungsrechten stehen
aktualisierte Version zur Laufzeit des Vertrages zur Verfügung.
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Gewährleistung und Haftung
9.1
VSD gewährt, daß zum Zeitpunkt der Übergabe die Datenträger (Disketten)
auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen
Betriebsbedingungen in Materialausführung fehlerfrei sind.
9.2
Sollte der Datenträger (Diskette) auf dem die Software aufgezeichnet
ist fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der
Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muß dazu
die Disketten an VSD bzw. den Fachhändler zurückgeben.
9.3
Wird der Fehler nicht innherhalb angemessener Frist durch eine
Ersatzlieferung behoben, so kann der Erwerber nach seiner Wahl
Herabsetzung des Erwerbspreises oder Rückgängigmachen des Vertrags
verlangen. Das gleiche Recht hat VSD falls die Herstellung eines im
Sinne des Absatzes 9.1 nicht möglich ist.
9.4
Aus den vorstehend unter Punkt 1.2 genannten Gründen übernimmt VSD
keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere
Übernimmt VSD keine Gewähr dafür, daß die Software den Anforderungen
und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten
Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl
und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit
beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber.
9.5 Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material.
9.6
Ist die Software nicht im Sinne von Punkt 1.2 grundsätzlich brauchbar,
so hat der Erwerber das Recht den Vertrag rückgängig zu machen. Das
gleiche Recht hat VSD wenn die Herstellung von im Sinne von 1.2
brauchbare Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
9.7 VSD haftet nicht für Schäden, es sei denn daß ein Schaden durch Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit seitens VSD verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.8
Eine Haftung wegen eventuell von VSD zugesicherten Eigenschaften bleibt
unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der
Zusicherung umfaßt sind ist ausgeschlossen.