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  1. Alle Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Spätestens mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch von Scheven Datentechnik GmbH bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindungen abzutreten.

  2. Die in den Angebot enthaltenden Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der von Scheven Datentechnik GmbH benannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

  3. Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der von Scheven Datentechnik GmbH verlassen hat.

  4. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Vom Verzugszeitpunkt an ist die von Scheven Datentechnik GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige Gerichts-und Vollstreckungskosten. Die von Scheven Datentechnik GmbH ist berechtigt, Ihre Forderung abzutreten.

  5. Die von Scheven Datentechnik GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der von Scheven Datentechnik GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug ist die von Scheven Datentechnik GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.

  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte, sofern die Vorlieferanten keine höheren Garantiezeiten gewähren, wie im HGB festgelegt. Im Falle von Mängel des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den Fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer muß der von Scheven Datentechnik GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang, schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die von Scheven Datentechnik GmbH frei von der Gewährleistung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

  7. Die von Scheven Datentechnik GmbH ist berechtigt bezüglich der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Die der von Scheven Datentechnik GmbH im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zur Pflege bzw. Instandsetzung überlassenen Daten werden im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten geschützt.

  8. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

  9. Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Ware nur mit vorheriger Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus.

  10. 1. Dauerschuldverhältnisse, z. B. Software-Fernwartungsverträge oder Software-Updateverträge, können, sofern nicht in diesen abweichend geregelt, mit einer Frist von 12 Monaten, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, gekündigt werden.
    2. Verträge können ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn eingeräumte Nutzungsrechte überschritten werden, oder die Zahlung um mehr als zwei Monate in Verzug gerät.

Lesen Sie auch unsere Softwareüberlassungsbedingungen

von Scheven Datentechnik GmbH Bochumer Straße 34 D-45549 Sprockhövel
Tel: 0 23 24/97 90 0 Fax: 0 23 24/97 90 99 e-mail:info@vsd.de
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Geschäftsführer: Martin Nockemann

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