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Alle
Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde.
Spätestens mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Entgegenstehende Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen des
Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
durch von Scheven Datentechnik GmbH bestätigt worden sind. Wir sind
berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindungen abzutreten.
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Die
in den Angebot enthaltenden Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind
die in der Auftragsbestätigung der von Scheven Datentechnik GmbH
benannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der
Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
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Alle
Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport
ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das
Lager der von Scheven Datentechnik GmbH verlassen hat.
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Die
Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, per
Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder
bei Selbstabholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart ist.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
angerechnet. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden,
wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Vom Verzugszeitpunkt an ist
die von Scheven Datentechnik GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von
Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite
zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige
Gerichts-und Vollstreckungskosten. Die von Scheven Datentechnik GmbH
ist berechtigt, Ihre Forderung abzutreten.
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Die
von Scheven Datentechnik GmbH behält sich das Eigentum an den
gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller
aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch
entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes,
vor. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum der von Scheven Datentechnik GmbH hinweisen und diese
unverzüglich benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug ist die von Scheven
Datentechnik GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender
gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der
Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren
haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer
in voller Höhe.
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Die
Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte,
sofern die Vorlieferanten keine höheren Garantiezeiten gewähren, wie im
HGB festgelegt. Im Falle von Mängel des Liefergegenstandes, zu denen
auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört sind wir nach
unserer Wahl berechtigt, den Fehlerhaften Liefergegenstand
nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer muß der von Scheven
Datentechnik GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens
innerhalb einer Woche nach Wareneingang, schriftlich mitteilen. Nach
Ablauf der Frist ist die von Scheven Datentechnik GmbH frei von der
Gewährleistung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte
ist ausgeschlossen.
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Die
von Scheven Datentechnik GmbH ist berechtigt bezüglich der
Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Die der von Scheven
Datentechnik GmbH im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zur
Pflege bzw. Instandsetzung überlassenen Daten werden im Rahmen der
üblichen Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten geschützt.
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Sollte
eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
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Wir
weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Ware nur mit
vorheriger Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf
die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft,
Eschborn/Taunus.
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1.
Dauerschuldverhältnisse, z. B. Software-Fernwartungsverträge oder
Software-Updateverträge, können, sofern nicht in diesen abweichend
geregelt, mit einer Frist von 12 Monaten, jeweils zum Ende eines
Kalenderjahres, gekündigt werden. 2. Verträge können ohne
Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn eingeräumte
Nutzungsrechte überschritten werden, oder die Zahlung um mehr als zwei
Monate in Verzug gerät.
Lesen Sie auch unsere Softwareüberlassungsbedingungen
von Scheven Datentechnik GmbH Bochumer Straße 34 D-45549 Sprockhövel Tel: 0 23 24/97 90 0 Fax: 0 23 24/97 90 99 e-mail:info@vsd.de Märkische Bank eG, BLZ 450 600 09 Kto. 8015 782 400 HRB 15423 Essen Geschäftsführer: Martin Nockemann
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